Ablauf / Kosten

Ablauf

  • 1
    Ärztliche Zuweisung
    Ergotherapeut*innen arbeiten nach ärztlicher Zuweisung. Deshalb benötigen Sie für die Ergotherapie eine Verordnung durch eine*n Allgemein- bzw. Fachärzt*in.
  • 2
    Therapie
    Nach der Bewilligung beginnt die Therapie mit einem Gespräch in meiner ergotherapeutischen Praxis oder einem Hausbesuch. Es wird ein Befund erstellt und gemeinsam werden Ziele festgelegt. Darauf aufbauend werden anschließend die vereinbarten Maßnahmen mit Hilfe eines Behandlungsplanes umgesetzt, um den Weg zur Zielerreichung anzutreten.
  • 3
    Absagen
    Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, so kann dieser bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben oder abgesagt werden. Versäumte oder zu spät abgesagte Termine (unter 24 Stunden vor Beginn der Einheit) müssen privat in Rechnung gestellt werden und werden somit nicht von den Krankenkassen refundiert. Die genauen Refundierungssätze können bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.

Kosten

Als Wahltherapeutin stelle ich Ihnen eine Honorarnote, die Sie direkt begleichen.

Ihr Sozialversicherungsträger wird Ihnen dann einen Teil der Kosten refundieren (je nach Krankenkasse ca. 40-70%).
Bei bestehenden Zusatzversicherungen kann der Restbetrag im Anschluss dort eingereicht werden.

Die genauen Refundierungssätze können bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.